Die Einhaltung der Textform erfordert lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der die Person des Erklärenden erkennen lässt. Dokumente in Textform können also beispielsweise auch per E-Mail verschickt werden. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen Sie nur diese Voraussetzungen erfüllen:
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