Arbeitsrecht
Personalabbau geplant: Wer als Führungskraft jetzt noch Kapazitäten aufbaut, riskiert nicht immer die Kündigung
Wenn Umstrukturierungen und ein Abbau von Arbeitsplätzen anstehen, sind Führungskräfte kontraproduktiv, die ihren Mitarbeitenden noch großzügig Wohltaten genehmigen und den Personalabbau damit unnötig erschweren sowie verteuern. Manche Vorgesetzte stellen sich im Loyalitätskonflikt zwischen dem Unternehmen und den Beschäftigten auf die Seite der Mitarbeitenden. Unter welchen Voraussetzungen ein solches Verhalten mit einer Kündigung geahndet werden kann, zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 14.5.2025 (4 SLa 539/24).
