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PC, Tablets & Smartphones für Mitarbeiter: So bleiben Entgelt-Extras zu 100 % beitragsfrei

Jeder Mitarbeiter bekommt in der Regel von Zeit zu Zeit eine Gehaltserhöhung. Sie als Experte wissen: Viel bleibt ihm davon dank diverser Abzüge nicht. Warum schlagen Sie nicht steuer- und beitragsfreie Entgelt-Extras vor? Damit fallen weder für Ihr Unternehmen noch für die Beschäftigten Nebenkosten an. Besonders beliebt bei Mitarbeitern sind PCs, Tablets und Smartphones, die sie auch privat nutzen dürfen. Lesen Sie hier, welche Vorgaben die Sozialversicherungsträger für die Beitragsfreiheit machen.

Britta Schwalm

14.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Immer mehr Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeitern firmeneigene oder firmenseitig geleaste Smartphones, Tablets und PCs auch zur Privatnutzung. Setzt Ihr Unternehmen auf die Abgabe von Endgeräten an Mitarbeiter, hat das für alle Beteiligten Vorteile:

  1. Ihr Betrieb unternimmt viel für die Medienkompetenz der Belegschaft.
  2. Das Entgelt-Extra ist motivierend. Denn materielle Anerkennung ist für die Motivation der Mitarbeiter wichtig. Eine sinnvolle Alternative zu „Geld“, das Abzügen unterworfen ist, sind Entgelt-Extras, die lohnsteuer- sowie beitragsfrei bleiben. Sie kosten Ihr Unternehmen nicht viel, und der Beschäftigte erhält sie brutto gleich netto.
  3. Sind die Extras sozialversicherungsfrei, zählen sie auch nicht zum Arbeitsentgelt. Das bedeutet: Sie fallen nicht ins Gewicht, wenn es beispielsweise um die Überschreitung von Entgeltgrenzen (wie die Entgeltgrenze bei Minijobbern) oder die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze geht.

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