Ohne Betriebsrat klappt auch eine personenbedingte Kündigung nicht!
Vor jeder Kündigung müssen Sie Ihren Betriebsrat anhören (§ 102 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Diese Verpflichtung trifft Sie auch, wenn Sie eine personenbedingte Kündigung aussprechen wollen.
Ihr Betriebsrat ist also auch bei jeder personenbedingten Kündigung anzuhören. Das dürfen Sie in keinem Fall vergessen, andernfalls ist Ihre Kündigung unwirksam.
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