Es kommt darauf an, wie viele Mitarbeiter Sie in der Regel benötigen
Wenn Sie beide Mitarbeiter demnächst wieder ersetzen wollen, liegt Ihr regelmäßiger Beschäftigungsbedarf bei elf Mitarbeitern. Ihre Mitarbeiter genießen dann nach wie vor allgemeinen Kündigungsschutz. Können Sie hingegen begründen, warum Sie künftig mit zehn oder weniger Mitarbeitern auskommen, greift die Kleinbetriebsklausel des § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sofort und der allgemeine Kündigungsschutz entfällt. Ihr Mitarbeiter könnte aber dennoch gegen die Kündigung klagen. Von daher sollten Sie vielleicht noch ein paar Monate mit der Kündigung warten. Dann können Sie leichter glaubhaft machen, dass Sie die Kleinbetriebsgrenze dauerhaft unterschreiten werden.
