Leserfrage

„Nur noch 10 Mitarbeiter: Können wir jetzt einfach kündigen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Hildegard Gemünden

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Nachdem ein Mitarbeiter in Rente gegangen ist, beschäftigen wir seit Anfang Februar nur noch zehn Mitarbeiter. Die Grenze für den allgemeinen Kündigungsschutz ist also unterschritten. Können wir einem weiteren Mitarbeiter jetzt sofort kündigen, ohne eine Kündigungsschutzklage zu riskieren?

ANTWORT:

Es kommt darauf an, wie viele Mitarbeiter Sie in der Regel benötigen

Wenn Sie beide Mitarbeiter demnächst wieder ersetzen wollen, liegt Ihr regelmäßiger Beschäftigungsbedarf bei elf Mitarbeitern. Ihre Mitarbeiter genießen dann nach wie vor allgemeinen Kündigungsschutz. Können Sie hingegen begründen, warum Sie künftig mit zehn oder weniger Mitarbeitern auskommen, greift die Kleinbetriebsklausel des § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sofort und der allgemeine Kündigungsschutz entfällt. Ihr Mitarbeiter könnte aber dennoch gegen die Kündigung klagen. Von daher sollten Sie vielleicht noch ein paar Monate mit der Kündigung warten. Dann können Sie leichter glaubhaft machen, dass Sie die Kleinbetriebsgrenze dauerhaft unterschreiten werden.





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