Nicht selten höre ich immer noch die Aussage: „Dann sollen sie mich halt rausschmeißen, dann bekomme ich eine Abfindung!“ Es ist nach wie vor ein weitverbreiteter Irrtum, dass Mitarbeiter für den Arbeitsplatzverlust immer eine Abfindung verlangen können. Aber: Allein aus der Tatsache heraus, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird, ergibt sich nicht „automatisch“ ein Anspruch auf eine Abfindung.
In diesen (Ausnahme-)Fällen müssen Sie eine
Abfindung zahlen
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