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Nur in Ausnahmefällen gibt es einen Abfindungsanspruch

Nicht selten höre ich immer noch die Aussage: „Dann sollen sie mich halt rausschmeißen, dann bekomme ich eine Abfindung!“ Es ist nach wie vor ein weitverbreiteter Irrtum, dass Mitarbeiter für […]

Burkhard Boemke

29.07.2024 · 3 Min Lesezeit

Nicht selten höre ich immer noch die Aussage: „Dann sollen sie mich halt rausschmeißen, dann bekomme ich eine Abfindung!“ Es ist nach wie vor ein weitverbreiteter Irrtum, dass Mitarbeiter für den Arbeitsplatzverlust immer eine Abfindung verlangen können. Aber: Allein aus der Tatsache heraus, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird, ergibt sich nicht „automatisch“ ein Anspruch auf eine Abfindung.

In diesen (Ausnahme-)Fällen müssen Sie eine

Abfindung zahlen



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