Hallo Herr Prof. Boemke, wir haben vor 3 Tagen eine Abteilungsbesprechung nach Ende der regulären Arbeitszeit angesetzt. In der Einladungs-E-Mail habe ich als Geschäftsführer darauf hingewiesen, dass ich mich freuen würde, wenn möglichst viele an der Besprechung teilnehmen können. Eine Arbeitnehmerin, die hätte dabei sein sollen, lehnte die Einladung ab, weil sie einen Werkstatttermin für ihr Kfz habe. Obwohl ich sie darum bat, den Termin zu verschieben, weil die Besprechung wichtig sei, nahm sie nicht an der Besprechung teil. Wäre hier eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung denkbar?
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