Rechtliche Fragen und Urteile

Nichtige Vereinbarungen: Was Sie über Rückzahlungsverpflichtungen bei Ausbildungskosten wissen sollten

Sie investieren viel in die Ausbildung junger Menschen. Leider werden Sie anschließend manchmal enttäuscht. Sie kehren Ihnen den Rücken, wechseln zur Konkurrenz oder streben noch ein Studium an. Wenn Sie nun davon ausgehen, dass der (ehemalige) Azubi aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung die Ausbildungskosten zurückzahlen muss, irren Sie sich. Schließlich gibt es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sogenannte nichtige Vereinbarungen. Was sich genau dahinter verbirgt, was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt und welche Aspekte noch betroffen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Martin Glania

30.06.2025 · 4 Min Lesezeit

Einmal mehr hat sich ein Arbeitsgericht, in diesem Fall sogar die oberste Instanz, mit der Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten befasst. Und in diesem Satz liegt bereits die Crux. Es ist nämlich zu unterscheiden, ob es sich um eine Ausbildung (in dualer Form) oder um eine andere berufliche Bildungsmaßnahme handelt, die allzu oft auch Ausbildung genannt wird.

Rückzahlung vereinbart, Zahlung verweigert

Grundlage für den Streit im hier behandelten Fall war eine Vereinbarung im Rahmen eines dualen Studiums. Dieses bestand aus Ausbildung und Studienanteilen. Nachdem die Studierende bzw. Auszubildende den Ausbildungsteil abgeschlossen hatte, kündigte sie den Vertrag. Anschließend forderte der Arbeitgeber eine Erstattung der Ausbildungskosten in Höhe von mehr als 8.000 Euro. In der Vereinbarung stand sinngemäß:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!