Ausblick

Nicht wundern: Warum Sie 2025 mit einem aktiven Betriebsrat rechnen sollten

Alle Jahre wieder: Zwar noch nicht 2025, aber vom 1.3. bis zum 31.5.2026 stehen die turnusmäßigen Betriebsratswahlen an. Mit diesen Wahlen haben Sie als Führungskraft eigentlich nichts zu tun. Die Sache wird aber trotzdem Auswirkungen auf Sie haben.

Heiko Klages

16.01.2025 · 1 Min Lesezeit

In der Regel wollen die Mitglieder des Betriebsrats wieder gewählt werden. Es ist eine sehr gute Wahlwerbung für ein Betriebsratsmitglied, wenn es als aktiv gilt und sogar in Konfrontation zum Arbeitgeber und den Führungskräften geht. Sie sollten sich also darauf einstellen, dass der Betriebsrat sich im Jahr 2025 für die Wahlen 2026 in Stellung bringt. Er wird aktiver werden.

Personelle Einzelmaßnahmen

Das wird sich z. B. bei personellen Einzelmaßnahmen zeigen. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Beschäftigten ist der Betriebsrat vor personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen oder Versetzungen zu beteiligen. Ihm sind aussagekräftige und vollständige Unterlagen über die betroffenen Personen vorzulegen. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung dazu innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber verweigern (§ 99 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).

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