Arbeitsvertrag

Nicht bestandene Überprüfung beendet Arbeitsverhältnis

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet nicht einfach automatisch. Hierzu bedarf es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet dagegen nach Zeitablauf. Ein besonderer Fall ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine auflösende Bedingung. Doch auch hierfür gibt es – wie bei der Vereinbarung einer Befristung – einiges zu beachten.
Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit bewarb sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für diese Tätigkeit war eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgesehen. Dem stimmte der Bewerber zu. Der Arbeitsvertrag wurde im September 2023 zunächst mit einer auflösenden Bedingung abgeschlossen, weil die Sicherheitsüberprüfung beim Bundesverfassungsschutz noch lief. Nach längerer Überprüfung wurde festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliege. Der Arbeitgeber erklärte daher, das Arbeitsverhältnis ende binnen 2 Wochen, die auflösende Bedingung sei eingetreten. Der Arbeitnehmer wandte sich hiergegen und machte das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses geltend. Die auflösende Bedingung sei nicht wirksam vereinbart worden und auch nicht eingetreten. Es liege kein Sicherheitsrisiko vor. Er sei durch die Klausel und das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung überrascht worden.

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