In einem aktuellen Fall war es zu einer Beziehungstat gekommen. Ein eifersüchtiger Ehemann lauerte einem Arbeitnehmer auf, der nunmehr seiner Ehefrau nahestand, und schlug ihm mehrfach gegen den Schädel. Das führte zu Verletzungen, für die sich die zuständige Genossenschaft allerdings nicht zuständig sah. Also klagte der Geschädigte vor dem Sozialgericht.
Rechtliche Fragen und Urteile
Neues zum Sozialversicherungsrecht: Faustschläge auf dem Arbeitsweg sind kein Arbeitsunfall
Gerät ein Azubi auf dem Weg zur Arbeit ohne Bezug zu seiner Ausbildung in eine handgreifliche Auseinandersetzung und verletzt er sich dabei, ist das nicht als Wegeunfall einzustufen. Ergibt sich nämlich kein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, also der Ausbildung, ist der Unfallversicherungsträger, etwa die Berufsgenossenschaft, nicht zuständig.
Martin Glania
07.04.2026
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