Leserfrage

„Neues Schulterleiden während bestehender Arbeitsunfähigkeit führt nicht zu neuem Anspruch auf Entgeltfortzahlung“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Lieber Herr Prof. Boemke,
wir beschäftigen seit 2020 einen Mitarbeiter, der jetzt vermehrt durch Kranktage auffällt. Zuletzt erkrankte er im Februar dieses Jahres. Am 09.02.2026 schrieb ihn sein Hausarzt bis einschließlich 20.03.2026 arbeitsunfähig krank. Hintergrund war ein Rückenleiden.
Am 18.03.2026 suchte der Arbeitnehmer den Arzt erneut auf, weil er seitdem auch Schulterschmerzen habe. Heute, am 23.03.2026, attestierte ihm der Hausarzt nun eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Schulterschmerzen. Er stellte erneut eine Erstbescheinigung aus, die (erst einmal) bis zum 03.04.2026 gelten soll.
Wir sind nunmehr der Auffassung, dass wir keine weitere Entgeltfortzahlung leisten müssen. Es liegt keine neue Erkrankung nach Ausheilung der alten Erkrankung vor. Der Arbeitnehmer ist ja bereits am 18.03.2026, also noch während der alten Krankschreibung, wegen seiner Schulterverletzung arbeitsunfähig gewesen.
Nachdem wir den Mitarbeiter heute telefonisch darüber informiert haben, droht dieser damit, einen Anwalt einzuschalten. Wie schätzen Sie den Fall ein? Sind wir hier auf der sicheren Seite oder müssen wir ggf. tatsächlich weiter Entgeltfortzahlung leisten?

ANTWORT:

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