Rechtliche Fragen und Urteile

Neues aus dem Sozialversicherungsrecht: Verrichten der Notdurft auf dem Weg zur Arbeit ist privat

Wenn ein Auszubildender einen Arbeitsunfall erleidet oder auf dem Weg zur Arbeit zu Schaden kommt, greift normalerweise die gesetzliche Unfallversicherung mit ihren Leistungen. Wird der Weg in den Ausbildungsbetrieb allerdings durch eine private Tätigkeit unterbrochen, dann ist es nicht der Fall.

Martin Glania

03.08.2026 · 1 Min Lesezeit

In einem dramatischen Fall hatte es ein Arbeitnehmer beim Verrichten der Notdurft auf dem Weg zur Arbeit versäumt, die Handbremse seines Pkw anzuziehen. Er wurde von dem eigenen Auto überrollt und kam zu Tode. Der Sohn klagte bis in die oberste Instanz des Bundessozialgerichts, um eine Halbwaisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten (Urteil vom 24.03.2026; Az: B 2 U 18/23 R).

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