Zudem hat uns noch ein weiteres Problem ereilt. Wir haben vor Kurzem verschiedene Filialen (Kaffeehäuser) regional zu jeweils einem Betrieb zusammengefasst. Dabei sollten mehrere Berliner Filialen im Rahmen einer Organisationsänderung einem anderen Betrieb zugeordnet werden.
Der bisher zuständige Betriebsrat hält das nun für eine Versetzung der in den Filialen arbeitenden Beschäftigten. Ohne seine Zustimmung sei eine Versetzung nicht möglich. Stimmt das denn?
ANTWORT:
Ich verstehe die geschilderte Situation jetzt so, dass sich für die Mitarbeiter in den Filialen nichts geändert hat, sondern nur eine neue Zuordnung auf verwaltungsorganisatorischer Ebene stattfand.
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