Achtung
Mittlerweile gilt bei Überweisungen, und zwar unabhängig von der Art der Überweisung, als Tag der Zahlung stets der Tag der Wertstellung (Valuta) zugunsten der Einzugsstelle. Kann bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung die Lastschrift nicht ausgeführt werden oder wird die Lastschrift zurückgerufen und die Beitragszahlung zurückgebucht, gerät Ihr Unternehmen in Verzug. Die Folge sind Säumniszuschläge.
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