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Neue Textform-Regelungen im Nachweisgesetz – und wann diese für Sie relevant sind

Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) war Ihr Arbeitgeber bisher verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen, d. h. mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Seit dem 1.1.2025 ist das NachwG geändert. Ein handschriftlich unterschriebenes Dokument ist nicht mehr zwingend erforderlich. Es reicht auch eine Fixierung der Arbeitsbedingungen „in Textform“, also z. B. per E-Mail. In einem Fall kann diese Änderung auch für Sie relevant werden.

Heiko Klages

16.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Hier kommt es auf die Unterschrift nicht mehr an

Im Wesentlichen geht es um die Fixierung folgender Punkte:

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