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Neue Grenzen bei der Entgeltpfändung: So rechnen Sie ab 1.7.2025

Jederzeit kann ein Pfändungsbeschluss auf Ihrem Tisch landen, weil bei einem Beschäftigten Ihres Unternehmens der Lohn gepfändet wird. Dann haben Sie plötzlich eine ganze Reihe komplizierter Aufgaben: Sie sind ab Pfändungsbeginn dafür verantwortlich, dass die Pfändung richtig, termingerecht und wasserdicht abgewickelt wird. Sie berechnen die Zahlungen an den Gläubiger und den Teil des Entgelts, den der Mitarbeiter noch erhält. Die Grenzen, die Sie ab 1.7.2025 anwenden, wurden kürzlich im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht.

Britta Schwalm

26.05.2025 · 5 Min Lesezeit

Für Sie beginnt eine Lohnpfändung mit der Zustellung eines schriftlichen Pfändungsbeschlusses. Eine Entgeltpfändung endet normalerweise erst nach der völligen Tilgung der Schuld.

ACHTUNG

Zur Schuld, die getilgt werden muss, zählen auch die Zinsansprüche des Gläubigers. Häufig erhalten Sie vom Gläubiger eine gesonderte Zinsberechnung oder eine Kostenaufstellung. Diese Abrechnungen müssen Sie kontrollieren. Wichtig hierbei ist: Sie dürfen nicht über die im Pfändungsbeschluss bezeichneten Posten hinausgehen.

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