Für Sie beginnt eine Lohnpfändung mit der Zustellung eines schriftlichen Pfändungsbeschlusses. Eine Entgeltpfändung endet normalerweise erst nach der völligen Tilgung der Schuld.
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Neue Grenzen bei der Entgeltpfändung: So rechnen Sie ab 1.7.2025
Jederzeit kann ein Pfändungsbeschluss auf Ihrem Tisch landen, weil bei einem Beschäftigten Ihres Unternehmens der Lohn gepfändet wird. Dann haben Sie plötzlich eine ganze Reihe komplizierter Aufgaben: Sie sind ab Pfändungsbeginn dafür verantwortlich, dass die Pfändung richtig, termingerecht und wasserdicht abgewickelt wird. Sie berechnen die Zahlungen an den Gläubiger und den Teil des Entgelts, den der Mitarbeiter noch erhält. Die Grenzen, die Sie ab 1.7.2025 anwenden, wurden kürzlich im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht.
