Die besondere Formel, die Arbeitgeber für Midijobber anwenden müssen, sorgt dafür, dass der Abstand zwischen tatsächlichem und beitragspflichtigem Entgelt an der unteren Grenze bei 603,01 € am größten ist. Die betreffenden Beschäftigten müssen also am stärksten reduzierte Beiträge zahlen.
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Neue Formeln & Rechengrößen: Wie Sie ab 1.1.2026 die Beiträge für Midijobber ermitteln
Teilzeitkräfte, die zwischen 603,01 € und 2000 € monatlich im sogenannten Übergangsbereich verdienen, werden auch Midijobber genannt. Für diese Beschäftigten berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus dem tatsächlichen Entgelt, sondern aus einem geringeren Betrag. Diesen Betrag ermittelt Ihr Abrechnungsprogramm nach besonderen Formeln, die sich zum 1.1.2026 wieder geändert haben. Wie Sie die Sozialversicherung für Midijobber nach aktuellen Vorgaben betriebsprüfungssicher regeln, lesen Sie hier.
Britta Schwalm
06.01.2026
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4 Min Lesezeit
