Mitarbeiterführung

Neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz: Stellen Sie Ihr Vergütungssystem im Team jetzt auf den Prüfstand

Das Thema „Entgeltgerechtigkeit“ zwischen Männern und Frauen spielt in der betrieblichen Praxis bisher nur eine untergeordnete Rolle. Doch das dürfte sich mit der Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) der EU ändern. Sie muss zwar erst bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch sie bringt beträchtliche Veränderungen. Sich darauf einzustellen, wird Unternehmen einigen Aufwand abverlangen. Lesen Sie deshalb schon hier, welche Neuerungen auf Sie als Führungskraft zukommen.

Hildegard Gemünden

04.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Ohne Vergütungssystem geht es nicht



Wenn Sie bisher die Gehälter Ihrer Mitarbeitenden frei verhandeln sollten, werden Sie daran künftig nicht mehr festhalten können. Denn nach Art. 4 Abs. 1 EntgTranspRL werden Vergütungsstrukturen verpflichtend, die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Das Vergütungssystem muss es ermöglichen, anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien zu beurteilen, ob sich die Arbeitnehmenden im Hinblick auf den Wert ihrer Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden. Die maßgeblichen Kriterien sind Kompetenzen (auch soziale), Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen und ggf. weitere Faktoren, die für den konkreten Arbeitsplatz bzw. die konkrete Position relevant sind. Sofern Sie einen Betriebsrat haben, müssen die Kriterien mit diesem vereinbart werden. Sogar die Tarifparteien werden überprüfen müssen, ob ihre Tarifverträge den neuen Anforderungen gerecht werden. Ihren Mitarbeitenden müssen Sie in leicht zugänglicher Weise Informationen darüber zur Verfügung stellen, nach welchen Kriterien Sie Gehälter festlegen und erhöhen (Art. 6 EntgTranspRL). Der deutsche Gesetzgeber kann nur Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten von dieser Pflicht ausnehmen.

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