Lohnsteuer & Sozialversicherung

Neue allgemeinverbindliche Tarifverträge: So vermeiden Sie Nachzahlungen

Plötzlich könnten Sie verpflichtet sein, Ihre Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu bezahlen. Möglich ist das über allgemein verbindliche Tarifverträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1.10.2024 ein aktualisiertes Verzeichnis allgemein verbindlicher Tarifverträge veröffentlicht. Dieses Verzeichnis sollten Sie auf Neuzugänge und deren Relevanz für Ihr Unternehmen hin prüfen.

Britta Schwalm

11.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet. In diesem Fall werden sämtliche Unternehmen der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets sowie deren Mitarbeiter automatisch erfasst – und zwar ohne, dass die betroffenen Arbeitgeber dagegen etwas unternehmen könnten. Die Bindung an einen Tarifvertrag besteht selbst dann, wenn Ihr Unternehmen nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands ist und Ihre Arbeitnehmer nicht Mitglied des Arbeitnehmerverbands, sprich der Gewerkschaft sind.

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