Leserfrage

„Nebentätigkeit während Arbeitszeit müssen Sie nicht hinnehmen“

Leserfragen

Burkhard Boemke

29.07.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir beschäftigen einen Arbeitnehmer als Sachbearbeiter. Im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass eine private Nutzung der gesellschaftseigenen Hard- und/oder Software nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft gestattet ist. In einer Zusatzvereinbarung genehmigten wir dem Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit u. a. für Übersetzungsarbeiten. Zugleich wurde der Arbeitnehmer jedoch darauf hingewiesen, dass seine Nebentätigkeit die Arbeitspflicht bei uns nicht beeinflussen dürfe.
Nachdem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nun seit geraumer Zeit merklich nachließ, fanden wir heraus, dass er während seiner Arbeitszeit eine erhebliche Anzahl an E-Mails aufgrund seiner Nebentätigkeit versendete. Wir haben das Arbeitsverhältnis daraufhin nach Anhörung des Betriebsrats außerordentlich fristlos gekündigt.
Er klagt nun gegen diese Kündigung. Kann er damit durchkommen?

ANTWORT

Liebe/r Leser/in,

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung