Leserfrage

„Nebentätigkeit mit Ihrer Software müssen Sie nicht hinnehmen“

FRAGE: Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir lesen „Arbeitsrecht kompakt“ bereits seit mehreren Jahren und möchten heute einmal das Angebot zur Erstberatung wahrnehmen. Wir betreiben einen Großhandel für Auto- und […]
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Burkhard Boemke

30.12.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

wir lesen „Arbeitsrecht kompakt“ bereits seit mehreren Jahren und möchten heute einmal das Angebot zur Erstberatung wahrnehmen.

Wir betreiben einen Großhandel für Auto- und Motorradzubehör. In diesem Zusammenhang haben wir auch einen Einkäufer beschäftigt. Im Arbeitsvertrag hatten wir vereinbart, dass eine private Nutzung unserer Hard- und Software nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet ist. Mit einer späteren Zusatzvereinbarung haben wir dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin eine Nebentätigkeit für Übersetzungsarbeiten genehmigt, weil wir hier kein Konkurrenzpotential gesehen haben.

Zugleich haben wir den Arbeitnehmer auch deutlich darauf hingewiesen, dass seine Nebentätigkeit die Arbeitspflicht bei uns nicht beeinflussen darf. Nachdem die Arbeitsleistung des Mitarbeiters in den vergangenen Monaten jedoch merklich nachließ, haben wir Nachforschungen betrieben. Uns ist dabei aufgefallen, dass er während seiner Arbeitszeit eine erhebliche Anzahl an E-Mails auf Grund seiner Nebentätigkeit versendete.

Nach einem Personalgespräch vor 2 Tagen haben wir das Arbeitsverhältnis heute fristlos gekündigt. Die Kündigung haben wir ihm persönlich ausgehändigt. Er meinte direkt, wir würden von seinem Anwalt hören. Kann er hier mit einer Klage durchkommen? Wie können wir uns zukünftig in den Arbeitsverträgen noch besser absichern?

ANTWORT:

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