Besondere Mitarbeiter

Nebenkosten? Fehlanzeige! So bleiben studentische Praktikanten vollständig sozialversicherungsfrei

Ab Juli beginnen die Sommersemesterferien. In dieser Zeit melden sich besonders viele Studenten in den Unternehmen, um ein Praktikum abzuleisten. Werden auch in Ihrem Betrieb Praktikanten arbeiten? Dann stehen Sie als Entgeltabrechner vor der Frage: Wie müssen diese Beschäftigten abgerechnet werden? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Machen Sie alles richtig, braucht Ihr Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Lesen Sie hier, warum Sie schon jetzt planen und die richtigen Weichen stellen sollten.

Britta Schwalm

14.04.2026 · 4 Min Lesezeit

In vielen Unternehmen wird jeder neue Mitarbeiter, der sich in eine Tätigkeit einfinden will oder eine Art betriebliche Grundausbildung durchlaufen muss, als Praktikant bezeichnet. Sie als Entgeltabrechner müssen hier aber ganz genau aufpassen. Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Einige Praktika sind für den Praktikanten während seiner Ausbildung verpflichtend, andere finden zur Einarbeitung statt und einige sollen einfach der beruflichen Orientierung dienen. Bei all diesen Varianten kann sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stark unterscheiden. Übersehen Sie das, drohen spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung Nachzahlungen. Im Hinblick auf die Sozialversicherung ist bei der Beschäftigung von Praktikanten – je nach Ausgestaltung – alles möglich:

  1. Ein Praktikant kann vollständig sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.
  2. Häufig sind Praktikanten sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer.
  3. Einige Praktikanten werden als Auszubildende mit allen Konsequenzen eingestuft.

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