Kündigung

Nachträgliche Entlassungsanzeige heilt Kündigung nicht

Müssen Sie in größerem Umfang Personal abbauen, sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass Sie dies der Agentur für Arbeit vorab mitteilen müssen. Diese sogenannte Massenentlassungsanzeige ist eine weitere bürokratische Hürde, die Sie beachten müssen. Ein Verstoß macht die Kündigung unwirksam. Von dieser drastischen Rechtsfolge wollte das Bundesarbeitsgericht etwas abrücken. Doch der Europäische Gerichtshof hat dem im Rahmen eines Vorlageverfahrens einen Riegel vorgeschoben.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

01.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war seit 1994 bei seinem Arbeitgeber als Maschinenschlossermonteur und Servicetechniker beschäftigt. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten beantragte der Arbeitgeber die Insolvenzeröffnung. Allen 22 Beschäftigten wurde durch den Insolvenzverwalter im Dezember 2020 betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Eine Massenentlassungsanzeige hatte der Arbeitgeber zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit nicht erstattet.

Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung und machte deren Unwirksamkeit wegen der unterlassenen Massenentlassungsanzeige geltend. Der Rechtsstreit landete vor dem Bundesarbeitsgericht. Die Erfurter Richter wollten ihre bisherige Rechtsprechung ändern, nach der eine Kündigung ohne die erforderliche vorherige Massenentlassungsanzeige unwirksam sei. Allerdings war hier auch Europarecht betroffen, sodass das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wurde.

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