Eine Detektei sollte grundsätzlich erst beauftragt werden, wenn andere Mittel nicht zum gewünschten Erfolg führen. Nehmen Sie an, dass Ihr Azubi krankgeschrieben ist, ohne wirklich erkrankt zu sein, sollten Sie zunächst mit Krankenrückkehrgesprächen und der Beauftragung des Medizinischen Dienstes agieren. So kommen Sie der Angelegenheit meistens auf den Grund.
Detektiveinsatz als letzter Ausweg
Besteht der Verdacht weiterhin, kann auch eine Detektei beauftragt werden. Das ist allerdings mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Kosten können unter Umständen auf den Arbeitnehmer oder Auszubildenden abgewälzt werden, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln bestätigt hat (Urteil vom 11.02.2025, Az. 7 Sa 635/23).
