Leserfrage

„Muss unsere kranke Mitarbeiterin den Ausgleichstag für Arbeit am Samstag nacharbeiten?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Hildegard Gemünden

07.04.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Unsere Mitarbeiter arbeiten in der 40-Stunden-Woche an fünf Tagen pro Woche. Da unser Geschäft montags bis samstags geöffnet ist, bekommen die Mitarbeiter, die samstags zum Dienst eingeteilt sind, in der Regel nachträglich einen freien Tag zum Ausgleich. Nun hat eine Mitarbeiterin den freien Ausgleichstag ausnahmsweise schon vorab am Montag der Woche bekommen, in der sie samstags hätte arbeiten sollen. Allerdings hat sie sich am Mittwoch für den Rest der Woche krankgemeldet. Sehen wir es richtig, dass sie den arbeitsfreien Montag nun nacharbeiten muss?

ANTWORT:

Sie können keine Nacharbeit verlangen, …

Wenn Ihre Mitarbeiterin an einem Tag, für den sie zum Dienst eingeteilt ist, arbeitsunfähig wird, bekommt sie für diesen Tag nach den üblichen Regeln Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das gilt auch, wenn sie an diesem Tag nur ausnahmsweise arbeiten sollte und Sie ihr deshalb an einem anderen Tag – egal, ob vorher oder nachher – frei gegeben haben. Demnach muss Ihre Mitarbeiterin den freien Montag nicht nacharbeiten.

… aber es gibt auch keinen Ersatztag, wenn die Mitarbeiterin am Ausgleichstag krank ist

Umgekehrt muss aber auch die Mitarbeiterin die Diensteinteilung hinnehmen, wenn sie an ihrem freien Ausgleichstag krank wird. Sie brauchen ihr dann nach der gefestigten Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keinen anderen freien Ausgleichstag zu gewähren. Denn es liegt im Risiko Ihrer Mitarbeiter, ob sie ihre arbeitsfreien Tage für ihre Freizeit verwenden können.

Dass nachgewiesene Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den Urlaub angerechnet werden, ist eine im Bundesurlaubsgesetz ausdrücklich geregelte Ausnahme. Eine entsprechende Regelung für andere freie Tage gibt es nicht. Wäre Ihre Mitarbeiterin also am Montag krank gewesen, hätte sie trotzdem am Samstag arbeiten müssen, ohne einen anderen freien Tag zu bekommen.



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