Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags übernehmen beide Seiten – Sie als Vertreter des Ausbildungsbetriebs bzw. der Ausbildungsleiter und der Azubi (bei Minderjährigkeit seine Eltern) – Pflichten. So etwa müssen Sie dafür sorgen, dass dem Auszubildenden berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Sie müssen alles zur Verfügung stellen, was für die Ausbildung benötigt wird, ihn für die Berufsschule freistellen und zum Ende der Ausbildung ein Zeugnis schreiben. Das sind nur einige Beispiele von vielen, die alle dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu entnehmen sind.
Darüber hinaus halten Sie ihn an, seine Pflichten tatsächlich auch zu erfüllen. Sie weisen beispielsweise darauf hin, dass er die Berufsschule zu besuchen und regelmäßig seinen Ausbildungsnachweis zu führen hat. Damit sind wir schon bei den Pflichten des Auszubildenden. Diese stehen in § 13 BBiG. Dort heißt es sinngemäß: