Organisation der Ausbildung

„Muss das jetzt sein?“ So handeln Sie, wenn Ihre Azubis das Thema Pflichterfüllung offenbar nicht allzu ernst nehmen

Nicht immer sind Auszubildende begeistert, wenn sie bestimmte Tätigkeiten ausführen müssen. Dann kommt es auch schon mal vor, dass Arbeiten aus Trotz nachlässig ausgeführt oder gar verweigert werden. Dabei sind die Pflichten der Azubis im Ausbildungsvertrag, zumindest aber im Berufsbildungsgesetz (BBiG), klar vermerkt. Somit stellt sich die Frage, wie Sie damit umgehen, ohne Ihr Verhältnis zum Azubi nachhaltig zu beeinträchtigen.

Martin Glania

11.08.2025 · 6 Min Lesezeit

Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags übernehmen beide Seiten – Sie als Vertreter des Ausbildungsbetriebs bzw. der Ausbildungsleiter und der Azubi (bei Minderjährigkeit seine Eltern) – Pflichten. So etwa müssen Sie dafür sorgen, dass dem Auszubildenden berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Sie müssen alles zur Verfügung stellen, was für die Ausbildung benötigt wird, ihn für die Berufsschule freistellen und zum Ende der Ausbildung ein Zeugnis schreiben. Das sind nur einige Beispiele von vielen, die alle dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu entnehmen sind.

Darüber hinaus halten Sie ihn an, seine Pflichten tatsächlich auch zu erfüllen. Sie weisen beispielsweise darauf hin, dass er die Berufsschule zu besuchen und regelmäßig seinen Ausbildungsnachweis zu führen hat. Damit sind wir schon bei den Pflichten des Auszubildenden. Diese stehen in § 13 BBiG. Dort heißt es sinngemäß:

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