FRAGE
Wir haben unseren Mitarbeitern, die schwerpunktmäßig am Bildschirm arbeiten, einen Sehtest angeboten. Dabei stellte sich heraus, dass einige Mitarbeiter eine Bildschirmarbeitsbrille benötigen. Weil die Kostenvoranschläge weit auseinandergehen, gibt es nun Diskussionen um die Kostenerstattung. Wir wollen nur Kosten bis 300 € pro Brille übernehmen. Unsere Mitarbeiter meinen, wir müssten auch darüber hinausgehende Kosten übernehmen, und berufen sich dazu auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022. Teilweise lägen ja schon die Kosten der Gläser über 300 €. Haben sie recht? Können wir das Problem umgehen, indem wir sie zu einem bestimmten Optiker schicken?
ANTWORT
Sie müssen nur die „erforderlichen“ Kosten übernehmen
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren an Bildschirmen tätigen Mitarbeitern „im erforderlichen Umfang“ spezielle Bildschirmarbeitsbrillen zur Verfügung zu stellen, sofern diese notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind (Anhang Teil 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)).
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