Öffentliche Ausbildungsbetriebe, also solche, die einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst anbieten, sollten schwerbehinderte Bewerber unbedingt zum Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch für angehende Auszubildende. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor.
Rechtliche Fragen und Urteile
Müssen Sie schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen?
Bei der Bewerbung schwerbehinderter Menschen um einen Ausbildungsplatz sollten Sie besondere Sorgfalt walten lassen. Schließlich gelten die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ob Sie beispielsweise erkennbar schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen müssen, hängt davon ab, in was für einem Ausbildungsbetrieb Sie tätig sind.
Martin Glania
24.11.2025
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