Rechtliche Fragen und Urteile

Mobbing im Ausbildungsbetrieb: Schadensersatzansprüche entstehen nur bei „echten“ Fällen

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Auszubildende von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt fühlen. Teilweise werden entsprechende Vorwürfe zu Recht erhoben. In manchen Fällen liegt jedoch kein Mobbing vor. Ein aktuelles Gerichtsurteil gibt Ihnen dank konkreter Kriterien jetzt Orientierung und unterstützt Sie dabei, angemessen auf entsprechende Vorwürfe – etwa eines Auszubildenden – zu reagieren.

Martin Glania

02.03.2026 · 6 Min Lesezeit

Der Satz ist schnell ausgesprochen: „Der hat mich gemobbt“. Häufig gehen einem solchen Satz aber keine Überlegungen voraus, die sich damit beschäftigen, was Mobbing eigentlich ist. Damit der Tatbestand Mobbing erfüllt ist, müssen in der Regel mindestens die folgenden 2 Kriterien erfüllt sein:

  1. Das Opfer wird gezielt herabgewürdigt, außen vor gelassen, erniedrigt usw.
  2. Das passiert nicht nur einmal, sondern es hat System; es kommt also immer wieder vor.

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