Bei Themen wie IT-Sicherheit und digitalen Prozessen kommt heute kein Unternehmen ohne die Beratung durch IT-Experten aus. Doch wie ordnen Sie als Entgeltabrechner die Mitarbeit dieser Beschäftigten, die oft nur im Rahmen eines Projektes stattfindet, richtig ein? Handelt es sich um versicherungspflichtige Mitarbeiter oder selbstständige Dienstleister? Diese wichtige Frage müssen Sie betriebsprüfungssicher beantworten – und zwar gleich zu Beginn der Zusammenarbeit. Wie schwierig das sein kann, zeigt ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (vom 18.7.2025, L 8 BA 1246/23, veröffentlicht am 8.4.2026).
Ein Unternehmen, das Serversysteme liefert und wartet, plante, selbst ein neues Warenwirtschaftssystem einzuführen. Es vereinbarte die Zusammenarbeit mit einem IT-Spezialisten, der den Prozess beratend und unterstützend begleiten sollte. Folgende Aufgaben waren für den IT-Berater vorgesehen:
