Kündigung

Mitarbeiterin verbreitet unwahre Tatsachen über für Beförderung vorgesehene Kollegin: Kündigung wirksam

Neid und Missgunst unter Kollegen sind leider keine Seltenheit. Grundsätzlich müssen Sie es als Arbeitgeber hinnehmen, dass sich nicht alle Mitarbeiter untereinander grün sind. Problematisch wird es aber dann, wenn Mitarbeiter ihre Kollegen dadurch in Verruf bringen, dass sie Lügen über diese verbreiten. Im nachfolgenden Fall waren diese so heftig, dass der Arbeitgeber zur Kündigung griff.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber beschäftigte eine Mitarbeiterin seit 2007 im Bereich Infopoints/Callcenter. Ende März 2019 entschied der Arbeitgeber, die Funktion der Teamleiterin der Infopoints von Frau R. auf Frau P. zu übertragen.

Daraufhin übermittelte die Arbeitnehmerin am 08.04.2019 eine mit „Die Mitarbeiter des Infopoints“ unterzeichnete E-Mail an den Vorstand des Arbeitgebers. In dieser wurde verlangt, dass Frau R. „in der Funktion unserer Teamleitung verbleibt“, unter Frau P. gehe es „drunter und drüber“.

Der Arbeitgeber verlangte daraufhin mehrfach Aufklärung, insbesondere darüber, wer tatsächlich hinter der E-Mail stand. Er äußerte den Verdacht, die Arbeitnehmerin habe unbegründete Vorwürfe erhoben. Die Mitarbeiterin reagierte zunächst verzögert und legte später ein Schreiben vor, in dem sie angeblich im Namen „mehrerer Mitarbeiter“ weitere Vorwürfe gegen Frau P. erhob (u. a. Einschüchterung und Vertuschungsversuche). So habe Frau P. die Mitarbeiter wegen angeblicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht beschimpft und dazu aufgefordert, den Vorfall „unter den Teppich zu kehren“ sowie „Stillschweigen zu bewahren“. Für Einschüchterung und weitere Unruhe im Team habe in diesem Zusammenhang Frau P.s Drohung gesorgt: „Herr R. macht alle fertig, da kommt keiner gut raus“.

Der Arbeitgeber hielt die Vorwürfe für erheblich und klärungsbedürftig, hörte den Betriebsrat an und kündigte der Mitarbeiterin am 27.06.2019 ordentlich zum 30.11.2019. Letztere zog dagegen vor Gericht.

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