Eine in unserem Unternehmen beschäftigte Teilzeitkraft übt nebenher noch eine selbstständige Tätigkeit aus, und zwar laut Statusfeststellungsverfahren hauptberuflich. In ihrer Beschäftigung bei uns ist sie damit von der Kranken-/Pflegeversicherungspflicht befreit. Wir schlüsseln sie mit „0110“. Sie möchte aber gerne gesetzlich versichert sein und hat sich danach bei uns erkundigt. Ist das möglich?
Leserfrage
„Mitarbeiterin ist hauptberuflich selbstständig tätig – ist eine Versicherungspflicht bei der GKV möglich?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
