Der Mutterschutz einer werdenden oder stillenden Mutter führt im Arbeitsumfeld zu Beschäftigungsverboten und besonderen Sicherheitsvorkehrungen seitens des Arbeitgebers. Zudem ist das Arbeitgeberunternehmen zu bestimmten Leistungen verpflichtet, beispielsweise Entgeltfortzahlung und einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Bundestag hat in einer der letzten Sitzungen vor der Bundestagswahl einen Mutterschutz auch nach Fehlgeburten einstimmig verabschiedet. Die Neuregelung im Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll am 1.6.2025 in Kraft treten – eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht nötig.
Vorgesehen sind die folgenden gestaffelten Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche: