Sollen Beschäftigte nach Spanien entsendet werden und sind sie dort insgesamt mehr als 8 Tage tätig, muss die Entsendung vorher gemeldet werden. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung ist die Vorabmeldung ab einem Tag Beschäftigung nötig. Bisher konnte eine entsprechende Meldung in Spanien ziemlich kompliziert werden: Jede der 17 autonomen Regionen hatte ein eigenes Meldeverfahren. Das hat sich nun geändert. Spanien hat ein zentrales Online-Portal für Entsendemeldungen freigeschaltet. Es heißt Ley45 und ist zu finden unter https://oeitss.mites.gob.es/RECD45Portal/login. Dort können Sie Entsendemeldungen für alle Regionen Spaniens zentral und digital einreichen.
Entsendungen
Mitarbeitereinsatz in Spanien? Nutzen Sie das neue Online-Portal!
Auch die Mitarbeiter Ihres Unternehmens arbeiten vermutlich hin und wieder im Ausland – und sei es nur, um eine Messe zu besuchen oder an Besprechungen teilzunehmen. Für Sie als Entgeltabrechner entsteht selbst bei Entsendungen ins EU-Ausland einiges an Arbeit. Schickt Ihr Unternehmen Beschäftigte nach Spanien, können Sie jetzt allerdings ein Online-Portal nutzen, das vieles einfacher macht.


Britta Schwalm
04.08.2025
·
1 Min Lesezeit