Arbeitsrecht

Mitarbeiter muss für extrem verschmutztes Auto blechen!

In vielen Branchen und Unternehmen ist es üblich – und wird von den Mitarbeitern meist auch gern in Anspruch genommen –, dass mit Dienstwagen gefahren wird. Der Mitarbeiter nutzt also, und der Arbeitgeber zahlt. Diese Zahlpflicht endet jedoch ganz klar dort, wo der Mitarbeiter an oder im Fahrzeug vorsätzlich Schäden verursacht, wie dieser Fall zeigt.

Burkhard Boemke

09.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei einer Kraftfahrzeugkarosseriewerkstatt beschäftigt. Im Jahr 2021 wurde ihm von seinem Arbeitgeber ein Fahrzeug überlassen, damit er von seiner 16 km entfernten Wohnstätte zur Arbeit und wieder nach Hause gelangen konnte. Anfang des Jahres 2023 erkrankte der Arbeitnehmer und gab das Fahrzeug an den Arbeitgeber zurück.

Ein kurze Zeit später vom Arbeitgeber beauftragter Sachverständiger stellte unter anderem fest, dass sich der Innenraum in einem stark verschmutzen Zustand befand und insbesondere die Sitze und die Armauflagen in der Mittelkonsole stark fleckig gewesen seien. Im Teppichboden vorne links, im Dachhimmel, der A-Säulen-Verkleidung vorne links und im Sitz- sowie Lehnenbezug des Sitzes vorne links seien Brandlöcher erkennbar. Außerdem sei ein starker Geruch nach Zigarettenrauch im Innenraum wahrzunehmen.

Der Arbeitgeber führte daraufhin in Absprache mit dem Sachverständigen eine umfangreiche Reinigung sowie eine Ozonbehandlung des Innenraumes zur Neutralisierung des Zigarettengeruchs durch.

Die entsprechenden Kosten in Höhe von 898,35 Euro verlangte er anschließend von dem Arbeitnehmer erstattet.

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