Leserfrage

„Mitarbeiter kündigt telefonisch und ist dann krank – was tun?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Hildegard Gemünden

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Eine Mitarbeiterin, die erst seit zwei Monaten bei uns beschäftigt ist, hat telefonisch gekündigt. Sie wolle sich nicht weiter einarbeiten lassen und käme auch nicht mehr zur Arbeit. Wir haben sie daraufhin gebeten, schriftlich zu kündigen. Ihre Papiere und die Gehaltsabrechnung würden wir ihr dann zuschicken. Statt der Kündigung kam aber eine Krankschreibung. Können wir das Arbeitsverhältnis rückwirkend beenden, indem wir die telefonische Kündigung schriftlich bestätigen? Müssen wir noch Entgeltfortzahlung leisten?

ANTWORT:

Kündigen Sie am besten sofort!

Die Idee mit der rückwirkenden Kündigungsbestätigung funktioniert leider nicht, weil Kündigungen immer schriftlich erfolgen müssen, d. h. auf Papier mit Originalunterschrift. Die telefonische Kündigung ist und bleibt unwirksam. Weil die Mitarbeiterin aber noch keine sechs Monate bei Ihnen beschäftigt ist, können Sie ihr jetzt ohne besonderen Grund fristgemäß kündigen. Dies sollten Sie so schnell wie möglich tun.

Die Entgeltfortzahlung sollten Sie vorerst verweigern

Wenn ein Mitarbeiter sich nach der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lässt, gilt der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der neueren Rechtsprechung als erschüttert (BAG, 13.12.2023, 5 AZR 137/23). Sie können die Entgeltfortzahlung also einbehalten, bis die Mitarbeiterin ggf. vor Gericht beweist, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig war.





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