Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens arbeitet derzeit noch in Vollzeit. Er ist freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV). Ab nächstes Jahr beginnt sein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodel. Das heißt: Er arbeitet noch einige Jahre in Vollzeit weiter, erhält aber nur ein Teilzeitentgelt. Dieses liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Hat dies Auswirkungen auf seine Versicherungspflicht? Daran anschließend wird er komplett freigestellt und erhält sein Teilzeitentgelt weiter. Welche Beitragsgruppe gilt?
Leserfrage
„Mitarbeiter in Altersteilzeit: Was gilt für die Krankenversicherung? Und welche Beitragsgruppe tragen wir ein?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
