Mitarbeiter geht Vorgesetzten aggressiv an und fliegt zu Recht
Als Arbeitgeber obliegt Ihnen auch eine gewisse Fürsorge Ihren Mitarbeitern gegenüber, solange diese bei Ihnen im Unternehmen bzw. für sie tätig sind. Werden Ihre Mitarbeiter, insbes. auch von Ihnen eingesetzte Vorgesetzte, von Kollegen bedroht, müssen und dürfen Sie
das nicht hinnehmen. Genau das bekam nun auch ein Arbeitnehmer im nachfolgenden Fall zu spüren.
Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber seit 2015 als Produktionsmitarbeiter tätig. Am 06.10.2023 erhielt er eine Abmahnung mit der Begründung, dass er sich in sehr scharfem und teilweise beleidigendem Ton über ein angeblich abgelaufenes Gewinnspiel und die Geschäftsführung bzw. Personalabteilung beschwerte.
Mit dem Wort „Teppichetage“ habe er ihnen unterstellt, sich für etwas „Besseres“ zu halten als die Produktionsmitarbeiter und ihnen vorgeworfen, sie behandelten diese bzw. zumindest ihn derart, als seien sie Exkremente unter dem Schuh, würden ihnen einen „Tritt unter die Gürtellinie“ verpassen und sie für „SOOO DUMM“ halten.
Im Mai 2025 kam es während einer Nachtschicht zu einem Streit zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten B. Anlass war eine Betriebsstörung, aufgrund derer die Produktion vorübergehend auf das sog. „Bulken“ umgestellt werden sollte. Nach Darstellung des Arbeitgebers reagierte der Arbeitnehmer aggressiv auf die Anweisung, ging mit zwei Schachteln auf den Vorgesetzten zu, warf diese neben dessen Füße und kam ihm bis auf etwa 20 cm nahe. Dabei soll er ihn lautstark beschimpft und ihm gegenüber ein bedrohliches Verhalten gezeigt haben.
Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Der Mitarbeiter klagte gegen die Abmahnung und die Kündigung.
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