Arbeitsrecht

Mitarbeiter droht Kollegen und Kolleginnen mit Fotomontage: Ordentliche Kündigung gerechtfertigt

Was Mitarbeitende in ihrer Freizeit machen, geht Führungskräfte nichts an, und Ihr Interesse daran ist in den meisten Fällen sicher auch gering. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Freizeitverhalten erhebliche negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit hat oder das Unternehmen in ein schlechtes Licht stellt. Insbesondere in Zeiten der intensiven Nutzung von Social Media ist schnell etwas verbreitet, was eine erhebliche Anzahl an Adressaten erreicht. Geht es dann noch an eine Kollegengruppe kann das ziemliche Konsequenzen auf das kollegiale Miteinander haben, wie dieser Fall zeigt.
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Burkhard Boemke

16.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Mitarbeiter verfasst einen unangemessenen Kommentar in der Freizeit

Ein Arbeitgeber im öffentlichen Personennahverkehr beschäftigte seit knapp 15 Jahren einen Straßenbahnfahrer. Es handelte sich um einen alleinerziehenden Vater dreier Kinder. Dieser war zugleich auch der Administrator einer privaten Facebook-Gruppe, die sich nach ihrer Bezeichnung an das Fahrpersonal des Arbeitgebers richtete und knapp 1.000 Mitglieder umfasste.

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