Mitarbeiter verfasst einen unangemessenen Kommentar in der Freizeit
Ein Arbeitgeber im öffentlichen Personennahverkehr beschäftigte seit knapp 15 Jahren einen Straßenbahnfahrer. Es handelte sich um einen alleinerziehenden Vater dreier Kinder. Dieser war zugleich auch der Administrator einer privaten Facebook-Gruppe, die sich nach ihrer Bezeichnung an das Fahrpersonal des Arbeitgebers richtete und knapp 1.000 Mitglieder umfasste.
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