Verhaltensbedingte Kündigung

Mitarbeiter droht Kollegen mit Fotomontage: ordentliche Kündigung gerechtfertigt

Was Ihre Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, geht Sie grundsätzlich nichts an, und Ihr Interesse daran dürfte sich in den meisten Fällen auch in Grenzen halten. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Freizeitverhalten erhebliche negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen hat oder Ihr Unternehmen in ein schlechtes Licht stellt. Insbesondere in Zeiten der intensiven Nutzung von Social Media ist schnell etwas verbreitet, was eine erhebliche Anzahl an Adressaten erreicht. Geht es dann noch an eine Kollegengruppe kann das ziemliche Konsequenzen auf das kollegiale Miteinander haben, wie dieser Fall zeigt.

Burkhard Boemke

27.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber im öffentlichen Personennahverkehr beschäftigte seit knapp 15 Jahren einen Straßenbahnfahrer. Es handelte sich um einen alleinerziehenden Vater dreier Kinder. Dieser war zugleich auch der Administrator einer privaten Facebook-Gruppe, die sich nach ihrer Bezeichnung an Fahrpersonal des Arbeitgebers richtete und knapp 1.000 Mitglieder umfasste.



Im Mai dieses Jahres verfasste der Straßenbahnfahrer einen Kommentar an die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission und schloss diesen mit einer Fotomontage ab. Auf dieser war ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet war. Neben ihm befand sich der Schriftzug von ver.di. Die Fotomontage wies das Logo des Arbeitgebers aus und trug den Titel „ver.di hört den Warnschuss nicht!“.



7 Beschäftigte des Arbeitgebers, die zugleich Gewerkschaftsfunktionäre waren, beschwerten sich über diesen Beitrag, weil sie sich durch diesen bedroht fühlten. Der Arbeitgeber hörte sowohl den betroffenen Arbeitnehmer als auch den Personalrat an und sprach ggü. dem Mitarbeiter die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

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