Arbeitsrecht
„Mit ihm/ihr arbeite ich nicht“: Kündigen Sie nicht vorschnell, wenn das Team Sie unter Druck setzt
So etwas kann vorkommen: Eine Kollegin oder ein Kollege wird vom Team als Störenfried wahrgenommen. Irgendwann verlangt das Team, mit ihm oder ihr nicht mehr zusammenarbeiten zu müssen. Andernfalls würden sie selbst kündigen. Eine Versetzung kann dann eine Lösung sein. Wenn es jedoch keine Versetzungsmöglichkeit gibt, dürfen Sie dem oder der Beschäftigten nicht ohne Weiteres kündigen. Sie müssen sich vielmehr schützend vor sie oder ihn stellen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zeigt mit seinem Urteil vom 13.5.2025 (10 SLa 687/24), was das konkret bedeutet.
