Erhält ein Auszubildender keine angemessene Vergütung, kann er sie rückwirkend einklagen. In dem Fall müssen auch Lohnsteuer und Beiträge nachgezahlt werden. Deshalb sollten Sie gleich zu Beginn prüfen, ob die Höhe der Vergütung den Vorgaben entspricht. In tarifgebundenen Unternehmen ist entsprechend der Tarifvereinbarung zu zahlen (in einem Tarifvertrag kann die Mindestausbildungsvergütung aber unterschritten werden). In Unternehmen ohne für die Branche gültigen Branchentarif sind mindestens die in der Tabelle dargestellten Beträge zu zahlen (gesetzliche Mindestausbildungsvergütung).
Das sind die aktuellen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen

