Sonderausgabe

Mit diesen 4 Maßnahmen können Sie gegen die Fehlzeiten einzelner Mitarbeiter vorgehen

Zugegeben: „Blaumacher“ ist wirklich kein schöner Begriff. Aber: Es gibt sie. Und zwar in fast jedem Betrieb. Da werden Sie oft mit guten Worten nichts erreichen. Dann ist das Arbeitsrecht gefordert. Gehen Sie wie folgt vor.

Michael T. Sobik

06.10.2025 · 3 Min Lesezeit

1. Maßnahme: Individualisieren Sie die Fehl­zeitentage für den einzelnen Mitarbeiter

Analysieren Sie zunächst allgemein die Fehlzeiten in Ihrem Betrieb. Im nächsten Schritt sollten Sie diese Fehlzeiten individualisieren, das heißt auf den einzelnen Mitarbeiter konkretisieren und so eventuell die „schwarzen Schafe“ ausfindig machen. Besorgen Sie sich bei einzelnen, besonders auffälligen Mitarbeitern einen Überblick über Umfang und Dauer der Fehlzeiten sowie über die genaue zeitliche Lage der jeweiligen Ausfallzeiten. Nur so fallen Ihnen häufige Montag-/Freitag-Erkrankungen sowie Erkrankungen an Brückentagen und im Anschluss an Urlaubszeiten auf. Übrigens: Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite. Das BAG hat ein „grundsätzlich überwiegendes Interesse“ von Ihnen daran anerkannt, dass Sie Informationen über die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zum Zwecke einer berechtigten späteren Verwertung sammeln. Allerdings sind Sie verpflichtet, derart sensible Daten vor Missbrauch zu bewahren. Sie müssen durch organisatorische Schutzvorkehrungen wie Passwortschutz oder einen verschlossenen Umschlag in der Personalakte sicherstellen, dass nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff auf diese Daten hat.

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