Führung

Mit diesen 4 Maßnahmen können Sie gegen die Fehlzeiten einzelner Mitarbeitender vorgehen

Zugegeben: „Blaumachen“ ist wirklich kein schöner Begriff. Aber: Es gibt sie. Und zwar in fast jedem Betrieb. Da werden Sie mit guten Worten oft nichts erreichen. Dann ist das Arbeitsrecht gefordert. Gehen Sie wie folgt vor.

Michael T. Sobik

18.12.2025 · 3 Min Lesezeit

1. Maßnahme: Individualisieren Sie die Fehlzeitentage für die einzelnen Teammitglieder

Analysieren Sie zunächst allgemein die Fehlzeiten in Ihrer Abteilung. Im nächsten Schritt sollten Sie diese Fehlzeiten individualisieren, das heißt auf den oder die Einzelne konkretisieren und so eventuell die „schwarzen Schafe“ ausfindig machen. Besorgen Sie sich bei einzelnen, besonders auffälligen Beschäftigten einen Überblick über Umfang und Dauer der Fehlzeiten sowie über die genaue zeitliche Lage der jeweiligen Ausfallzeiten. Nur so fallen Ihnen häufige Montag-/Freitag-Erkrankungen sowie Erkrankungen an Brückentagen und im Anschluss an Urlaubszeiten auf. Übrigens: Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite. Das Bundesarbeitsgericht hat Ihnen ein „grundsätzlich überwiegendes Interesse“ daran zugesprochen, dass Sie Informationen über die Gesundheit der Beschäftigten zum Zwecke einer berechtigten späteren Verwertung sammeln. Allerdings sind Sie verpflichtet, derart sensible Daten vor Missbrauch zu bewahren. Sie müssen durch organisatorische Schutzvorkehrungen wie Passwortschutz oder einen verschlossenen Umschlag in der Personalakte sicherstellen, dass nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff auf diese Daten hat.

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