Neues in der Sozialversicherung

Minijobber: Denken Sie an die nächste Anpassung

Zum 1.1.2027 wird die Minijobgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist, erneut angehoben. Die Änderungen, die mit der neuen Entgeltgrenze einhergehen, sollten Sie rechtzeitig prüfen und berücksichtigen. Lesen Sie hier, was dabei wichtig ist.

Britta Schwalm

07.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein geringfügig entlohnter Minijob ist grundsätzlich auf Dauer angelegt bei einem Entgelt von maximal 603 € monatlich. Die Entgeltgrenze für diese Mitarbeiter wird ab 1.1.2027 auf 633 € angehoben. Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber ist über eine Formel definiert, um sie flexibel an den steigenden Mindestlohn anzupassen. Die dynamische Grenze für Minijobber wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Steigt der Mindestlohn ab Januar 2027 auf 14,60 €, ergibt sich daraus folgende Berechnung: (14,60 € x 130) : 3 = 632,66 € aufgerundet 633 €.

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