Meldungen

Minijobber & Bürokratie: Wenn Sie so vorgehen, umschiffen Sie die Fallstricke

Geringfügig entlohnt bedeutet weniger Verwaltungsaufwand? Das stimmt so leider nicht. Auch für Minijobber fallen grundsätzlich alle Meldungen an. Die besonderen Voraussetzungen und Vorgaben sollten Sie bei Beginn einer geringfügig entlohnten Teilzeitbeschäftigung zudem anhand einer Checkliste prüfen.

Britta Schwalm

20.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Geringfügig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Minijobber melden Sie wie alle anderen Mitarbeiter auch. Ihre Meldungen gehen an die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See. In einigen Branchen, etwa der Gastronomie, sind Sofortmeldungen nötig. Betrifft diese Pflicht Ihr Unternehmen, müssen Sie auch für Minijobber Sofortmeldungen erstatten. Diese gehen allerdings nicht an die Minijob-Zentrale, sondern elektronisch an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB).

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