Geringfügig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Minijobber melden Sie wie alle anderen Mitarbeiter auch. Ihre Meldungen gehen an die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See. In einigen Branchen, etwa der Gastronomie, sind Sofortmeldungen nötig. Betrifft diese Pflicht Ihr Unternehmen, müssen Sie auch für Minijobber Sofortmeldungen erstatten. Diese gehen allerdings nicht an die Minijob-Zentrale, sondern elektronisch an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB).

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