Leserfragen

„Minijob und hohe Einmalzahlung: Was bedeutet das für den Mitarbeiterstatus?“

FRAGE  Wir beschäftigten seit dem 1.1.2026 einen Mitarbeiter als Minijobber. Er verdient 600 € monatlich. Nun wollen wir im Mai aufgrund eines überraschend ausgezeichneten Geschäftsergebnisses jedem Mitarbeiter eine Einmalzahlung von […]
Dialogue with questions and answers. The emergence of questions

Britta Schwalm

22.05.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE 

Wir beschäftigten seit dem 1.1.2026 einen Mitarbeiter als Minijobber. Er verdient 600 € monatlich. Nun wollen wir im Mai aufgrund eines überraschend ausgezeichneten Geschäftsergebnisses jedem Mitarbeiter eine Einmalzahlung von 1.300 € zukommen lassen. Was bedeutet das für den Status dieses Minijobbers?

ANTWORT

  1. Einmalzahlungen, die Ihr Unternehmen wiederkehrend und vorhersehbar zahlt, müssen Sie dem regelmäßigen Entgelt zurechnen. In diesem Fall berücksichtigen Sie die Leistung bereits bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes in der Jahresprognose. Überschreitet das regelmäßige Jahresentgelt inklusive einer solchen Einmalzahlung geteilt durch 12 Monate die Grenze von aktuell 603 €, ist der Mitarbeiter ab Jahresbeginn kein geringfügig entlohnter Beschäftigter mehr.
  2. Überschreitet das Entgelt aber nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise und unvorhersehbar in einzelnen Kalendermonaten die Geringfügigkeitsgrenze, wirkt sich das allenfalls auf den Kalendermonat des Überschreitens aus. Die Einmalzahlung zählt in diesem Fall nicht zum regelmäßigen Entgelt und muss nicht auf das Jahr umgelegt werden. In Ihrem Fall handelt es sich bei der Einmalzahlung um eine unvorhersehbare Leistung.

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