Der Arbeitsbereich FKS ist eine Abteilung der Zollbehörden, der unter anderem prüft, ob Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns prüfen die Zollbehörden auch die Einhaltung der speziellen Branchenmindestlöhne sowie der Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung. Darüber hinaus prüft die FKS, ob Arbeitgeber sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten haben, die sich aus Dienst- oder Werkleistungen ergeben (Sozialgesetzbuch (SGB) IV)
Eine Prüfung durch die FKS umfasst:
