Lohnsteuer & Arbeitsrecht

Mindestlohn & Co: Behandeln Sie Werkstudenten als echte Mitarbeiter

Ihr Unternehmen ist verpflichtet, Werkstudenten zu den gleichen Bedingungen zu beschäftigen wie die übrigen Mitarbeiter. Das bedeutet unter anderem: Alle Werkstudenten über 18 Jahre müssen den Mindestlohn von derzeit 12,82 € pro Stunde erhalten.

Britta Schwalm

12.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Auch wenn im Hinblick auf die Sozialversicherung besondere Regeln zu beachten sind, gelten für Studenten sämtliche Arbeitnehmerrechte. Studenten und alle anderen Mitarbeiter ab 18 Jahren haben Anspruch auf den Mindestlohn bzw. auf Tarifentgelt, falls ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Denken Sie an den Urlaub

Der Student hat Anspruch auf Urlaub in dem gleichen Umfang wie alle anderen Beschäftigten im Unternehmen. Wegen der begrenzten Beschäftigungszeit, wie sie bei Studenten häufig (z. B. nur in den Semesterferien) vorliegt, haben sie meistens nur Anspruch auf einen Teilurlaub. Konnte der Student seinen Urlaub bis zum Ende seiner Beschäftigung nicht nehmen, ist Ihr Unternehmen verpflichtet, den Urlaub abzugelten. Sind Studenten noch keine 18 Jahre alt, sind sie noch jugendlich. In diesem Fall haben sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einen höheren Urlaubsanspruch.

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